Datum:
Veröffentlicht: 11.12.20
Von:
Brigitte Wendinger

Landesweit besteht bei allen Gottesdiensten künftig auch am Platz Maskenpflicht sowie ein Gesangsverbot.
Mit dem „Gesangsverbot“ ist ausschließlich der „Gemeindegesang“ gemeint. Es ist nicht vorgesehen, die bestehenden Regelungen zum Gesang für kleinere Ensembles (große Chöre waren auch bisher schon nicht erlaubt) sowie für die Zelebranten, Kantoren und Solisten zu ändern. Gottesdienste sind weiterhin ein triftiger Grund, das Haus zu verlassen.