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Visitation im Bereich Scheinfeld

Visitation Scheinfeld
Datum:
Veröffentlicht: 29.5.15
Von:
Brigitte Wendinger

Am 29.5.2015 waren die Gemeinden, Scheinfeld, Oberscheinfeld, Kornhöfstadt und Erlabronn an der Reihe. Der erste Schritt war bereits bei der letzten Seelsorgebereichsratssitzung gemacht worden, hier werden die Ehrenamtlichen gefragt wie die Wünsche der Pfarreien aussehen und wie diese erfüllt bzw. abgearbeitet werden können.

Es ist auch kein Geheimnis oder eine Neuigkeit, dass die Personaldecke sehr dünn ist und diese Situation in den nächsten Jahren auch nicht besser werden wird. Was aber besonders wichtig ist, dass das Gemeindeleben vor Ort lebendig bleibt und deshalb müssen Zuständigkeiten in Verwaltung und auch als Wortgottesdienstleiter aufgeteilt werden. Verantwortliche vor Ort sind sehr wichtig.

Im Dekanat Neustadt/Aisch – Bad Windsheim gibt es 4 Seelsorgebereiche.

Alle fünf Jahre wird eine Gemeinde visitiert. Der Dekan wird vom Bischof beauftragt dies im Sinne des Kirchenrechts zu tun.

Geprüft werden unter anderem:

  • Amtsführung
  • Kirchenrechtliche Vorgaben
  • Matrikelbücher
  • Caritas Angelegenheiten und Caritasgelder
  • Kirchenstiftungen
  • Stipendienordnungen
  • Pfarramtsverwaltungen
  • Ordnungsgemäße Verwahrung der Unterlagen
  • Wie ist die Liturgie und Sakramentenspendung
  • Welche Vertretungsmöglichkeiten gibt es bei Krankheit oder Urlaub
  • Wie sehen die Vorbereitungen zu Firmung und Kommunion aus
  • Welche Gremien und Kreise gibt es und welche Aufgaben werden übernommen
  • Wie werden die Barkassen geführt
  • Sind die Gebäude ausreichend versichert
  • Der Hintergrund ist immer das Kirchenrecht.

Insgesamt wird die aktuelle Situation geprüft und auf welchem Weg sich die Pfarrei bzw. der Seelsorgebereich befindet.

Ein Dank an Dekan Pöschel für die Information.