Visitation in unseren Pfarrgemeinden
Sie kennen es vielleicht aus dem Krankenhaus: Der Chefarzt kommt regelmäßig zur Visite. Das Wort stammt vom lateinischen Wort „visitare“, besuchen. Im Unterschied zu Visiten sind Visitationen Besuche von Aufsichtspersonen. Sie finden in der katholischen Kirche regelmäßig statt, entweder wird eine bestimmte Pfarrgemeinde durch den Bischof selbst besucht, oder er beauftragt dazu z.B. den Dekan des zuständigen Dekanats.
Das Kirchenrecht verlangt solche regelmäßigen Visitationen nach spätestens 5 Jahren. Der „Besucher“ spricht mit Seelsorgern, den Gremien, Pfarrgemeinderat, Kirchenvorstand und besucht auch den Bürgermeister. Zugleich dient die Visitation der Überprüfung der Finanzen und der kirchlichen Bauten.
Hauptsinn einer Visitation ist es, dass sich der Bischof oder sein Beauftragter, ein Bild von den Verhältnissen, bis hin zu den Finanzen und dem Zustand der Bauten, machen kann. So wird mit den Visitationen erreicht, dass der Standard in Liturgie, Gemeindeentwicklung, sozialem Engagement, Unterricht und die Qualität der Leitung in Augenschein genommen und Verbesserungen vereinbart werden können.
Dass Bischöfe ihre Gemeinden besuchen, ist bei Weitem keine neue Erfindung: So wird in der Apostelgeschichte 15,36 berichtet: „Nach einiger Zeit sagte Paulus zu Barnabas: Wir wollen wieder aufbrechen und sehen, wie es den Brüdern in all den Städten geht, in denen wir das Wort des Herrn verkündet haben.“ Damit beginnt die sog. zweite Missionsreise des Paulus.
Zum Abschluss der Visitation sind Sie herzlich zu einer feierlichen Eucharistiefeier mit unserem Dekan Hans-Jürgen Pöschl eingeladen:
Freitag - 24. April 2015 um 19:00 Uhr
Eucharistiefeier in der Julius-Echter-Kirche Markt Bibart