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Austritt / Wiedereintritt

Situation

In der Erzdiözese Bamberg treten jedes Jahr rund 3.500 Katholiken aus der Kirche aus. Die meisten sagen als Begründung:

  • die Kirchensteuer kostet mir zu viel Geld.
  • andere haben sich über den Pfarrer oder einem kirchlichen Amtsträger geärgert.
  • etliche haben ihre Zweifel: Gott? Kirche? Sakramente? Was hat das mit mir zu tun?

Dann gehen sie zum Standesamt und erklären, dass sie nicht mehr zur katholischen Kirche gehören wollen. Gebühr bezahlt – Formular ausgefüllt - Verwaltungsakt abgeschlossen – alles abgeschlossen?

Konsequenzen des Kirchenaustritts

Hat der Austritt Konsequenzen? Wer austritt, stellt sich außerhalb der sichtbaren kirchlichen Gemeinschaft. Ohne Kirchenzugehörigkeit nimmt gewöhnlich die religiöse Bindung ab und der Glaube geht verloren.

Konkret

  • Er darf nicht mehr die Sakramente empfangen.
  • Er darf nicht mehr Pate bei der Taufe oder Firmung sein.
  • Er wird nicht kirchlich beerdigt. Warum? Mitglied der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, tritt in Gemeinschaft mit Jesus Christus und gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft der Menschen, die an Jesus Christus glauben. So verstanden kann die Mitgliedschaft in der Kirche – anders als bei einem Verein – nicht gekündigt werden. Deshalb gibt es auch keine zweite Taufe.

Quelle: Erzdiözese Bamberg

Abgeschlossen für immer?

Kann man den Austritt rückgängig machen? Ja, man kann! Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir freuen uns.

Die folgenden Überlegungen zum Vorgehen sind auf der Homepage der Erzdiözese Bamberg sehr informativ und detailliert beschrieben:

  • Gründe für den Wiedereintritt
  • Schritte
  • 1. Schritt: Fragen klären
  • 2. Schritt: Kontakt aufnehmen
  • 3. Schritt: Antrag stellen
  • 4. Schritt: Feier der Aufnahme
  • Formalien
  • Kirchensteuer